01.08.2024

Marco Sauerhöfer

Man kann über vieles reden, auch unterschiedlicher Meinung sein …

… und muss sich dennoch bewusst sein, das unsere Gesellschaft, sowie unsere geschäftlichen und privaten Beziehungen ein gemeinsames gleiches Verständnis von Zusammenleben, Umgang miteinander und Zielbild benötigen, damit sie funktionieren - national und international.

In der Geschäftsbeziehung hilft die gelebte Werteorientierung jedes Einzelnen in Fortführung des Gedankens an den „ehrbaren Kaufmann“.
Das würde manchen Bürger*innen und Politiker*innen wohl auch gut tun.

In der Gesellschaft hilft ein Blick ins Grundgesetz. Es gilt für alle Menschen, die in Deutschland leben. Wer darüber redet, aber noch nicht hineingeschaut hat, findet hier das Grundgesetz.

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde (Artikel 1), Meinungsfreiheit (Artikel 5) und Gleichberechtigung (Artikel 3), sind zentrale Werte.

Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat (siehe unten).

Ein Besuch im Hambacher Schloss hat mich dann zu dem Video-Exkurs „Die Wurzeln unserer Freiheit!“ inspiriert.

Über was möchtest Du reden?


#Demokratie   #Freiheit   #Verantwortung   #Werte   #SystemicScout   #ZukunftGestalten

Aus dem Grundgesetz:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Artikel 20a (Anm.: Ergänzung, da Art. 20 unabänderlich ist.)

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

© Marco Sauerhöfer 2023 ff